Die Wettbewerbskommission

Die Wettbewerbskommission ist das beratende Organ der Bundeswettbewerbsbehörde. Sie besteht aus acht Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Dauer von vier Jahren ernannt. Dabei kommt der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs das Nominierungsrecht für je ein Mitglied (Ersatzmitglied) zu. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Wettbewerbskommission