Wettbewerbskommission
Was ist die Wettbewerbskommission?
Wettbewerbskommission ist das beratende Organ der Bundeswettbewerbsbehörde. Sie besteht aus acht Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Dauer von vier Jahren ernannt. Dabei kommt der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund sowie der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs das Nominierungsrecht für je ein Mitglied (Ersatzmitglied) zu. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Aufgaben der Wettbewerbskommission
- Erstattung von Gutachten über allgemeine Fragestellungen der Wettbewerbspolitik
- Jährliche Erstattung von Vorschlägen für Tätigkeitsschwerpunkte der Bundeswettbewerbsbehörde
- Abgabe von Empfehlungen zu angemeldeten Zusammenschlüssen
Folgt die Bundeswettbewerbsbehörde einer Empfehlung der Wettbewerbskommission zur Stellung eines Prüfungsantrages in einem Zusammenschlußverfahren nicht, hat sie die dafür maßgeblichen Gründe sowie die Empfehlung der Wettbewerbskommission nach Ablauf der Prüfungsfrist umgehend auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.