Home » Events » Detail

6. Competition Talk der BWB "Vertikale Preisabsprachen: Was ist erlaubt? Was ist verboten?"

Am 18. Juni fand der 6. Competition Talk der BWB zum Thema "Vertikale Preisabsprachen: Was ist erlaubt? Was ist verboten?" statt. Es diskutierten Dr. Anastasios Xeniadis (BWB) und Dr. Heinrich Kühnert (bpv Hügel RA).

Vertikale Preisabsprachen - kein neues Thema für die BWB

Bereits einleitend betonte Dr. Thanner, dass das Thema der vertikalen Preisabsprachen und Preisbindungen für die BWB keineswegs neu ist. Bereits 2008 organisierte die Bundeswettbewerbsbehörde die "Resale Price Maintanance Konferenz", bei der sich zahlreiche Kartellrechtsexperten austauschten und die Teilnehmer über die Do´s and Dont´s bei vertikalen Verträgen aufgeklärt wurden. Mit demselben Ziel erfolgten Vorträge vor dem Cash-Handelsforum und die Informationsoffensive mit der Wirtschaftskammer. Nun hat die BWB zu diesem Thema Leitlinien veröffentlicht und zur Stellungnahme bis zum 1. August aufgerufen.

In Diskussion: Europäische Fälle und Auswirkungen auf Konsumenten

Die Leitlinien waren das Hauptthema, das von Dr. Xeniadis und Dr. Kühnert umfangreich erörtert und mit den über 60 Gästen diskutiert wurde. Kühnert betonte anfangs, dass nicht jede vertikale Absprache von Natur aus schlecht sei, sondern dass in vielen Fällen der Konsument dadurch nicht benachteiligt werde. In vielen europäischen Rechtsprechungen ist der Nachteil für den Konsumenten Voraussetzung für das Kartellrechtsvergehen; teilweise müsse auch die subjektive Tatseite und somit der Wille der Parteien nachgewiesen werden, wodurch Ermittlungen besonders aufwendig seien.

Dr. Xeniadis begründete die Zurückhaltung der europäischen Kommission in vertikalen Fällen damit, dass viele Absprachen auf nationalen Ebenen getroffen werden und daher von den nationalen Behörden aufzugreifen seien. Dies mache die BWB in den letzten Jahren vehement, auch wenn sie ihr Hauptaugenmerk auf Fälle richtet, die nicht nur vertikale sondern auch horizontale und zum Teil somit auch Sternkartelle umfassen. Gerade im Dämmstoff, Elektronik und Lebensmittelbereich konnten viele Absprachen aufgedeckt und abgestellt werden.  

 Die Leitlinien: wie viel Präzision ist hier möglich?

Intensiv diskutiert wurde abschließend, wie präzise die Leitlinien sein können und sollen. Für Unternehmer wünschenswert wären klare, umfangreiche Black & White - Lists, aus denen klar zu lesen ist, was nun erlaubt und was verboten ist. Jedoch gibt es für jede Regelung so manche Ausnahme.

Zusammenfassend muss daher festgehalten werden, dass trotz Leitlinien von einer Fall-zu-Fall-Beurteilung nicht abgekommen werden kann. Stellungnahmen, die der Präzisierung der Leitlinien hilfreich sind, sind aber dennoch willkommen.