In Diskussion: Europäische Fälle und Auswirkungen auf Konsumenten
Die Leitlinien waren das Hauptthema, das von Dr. Xeniadis und Dr. Kühnert umfangreich erörtert und mit den über 60 Gästen diskutiert wurde. Kühnert betonte anfangs, dass nicht jede vertikale Absprache von Natur aus schlecht sei, sondern dass in vielen Fällen der Konsument dadurch nicht benachteiligt werde. In vielen europäischen Rechtsprechungen ist der Nachteil für den Konsumenten Voraussetzung für das Kartellrechtsvergehen; teilweise müsse auch die subjektive Tatseite und somit der Wille der Parteien nachgewiesen werden, wodurch Ermittlungen besonders aufwendig seien.
Dr. Xeniadis begründete die Zurückhaltung der europäischen Kommission in vertikalen Fällen damit, dass viele Absprachen auf nationalen Ebenen getroffen werden und daher von den nationalen Behörden aufzugreifen seien. Dies mache die BWB in den letzten Jahren vehement, auch wenn sie ihr Hauptaugenmerk auf Fälle richtet, die nicht nur vertikale sondern auch horizontale und zum Teil somit auch Sternkartelle umfassen. Gerade im Dämmstoff, Elektronik und Lebensmittelbereich konnten viele Absprachen aufgedeckt und abgestellt werden.
Die Leitlinien: wie viel Präzision ist hier möglich?
Intensiv diskutiert wurde abschließend, wie präzise die Leitlinien sein können und sollen. Für Unternehmer wünschenswert wären klare, umfangreiche Black & White - Lists, aus denen klar zu lesen ist, was nun erlaubt und was verboten ist. Jedoch gibt es für jede Regelung so manche Ausnahme.
Zusammenfassend muss daher festgehalten werden, dass trotz Leitlinien von einer Fall-zu-Fall-Beurteilung nicht abgekommen werden kann. Stellungnahmen, die der Präzisierung der Leitlinien hilfreich sind, sind aber dennoch willkommen.