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16. Competition Talk der BWB "Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden"

Am 21.04.2015  fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie der bereits 16. Competition Talk zum Thema "Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden" statt.

Online-Handel im Fokus der Wettbewerbsbehörden

Begrüßung und Einleitung 

Zu Beginn wies Generaldirektor Dr. Thanner darauf hin, dass der Online-Handel ein finanzielles Volumen von ca. 6 Mrd. EUR hat und dadurch im Internet ein Preisvergleich bei verschiedenen Produkten ermöglicht wird. Macht man von dieser Möglichkeit auf einem der zahlreichen Preisvergleichsportale Gebrauch, so kommt man in vielen Fällen zu dem Ergebnis, dass manche Produkte denselben Preis haben. Diese Tatsache kann wettbewerbsrechtlich relevant sein. Auffällig ist zudem, dass es bei einem beispielhaften Produkt über einen Zeitraum von acht Monaten mehrfach eine Preisentwicklung nach unten gab, jedoch unmittelbar nach der Preissenkung der Preis wieder auf ein bestimmtes Niveau anstieg. Der Generaldirektor schloss seine Einleitung mit einem Hinweis auf eine Studie des American Antitrust Institute, wonach illegale Kartelle in der EU dieselben Kosten wie die Versorgung sämtlicher EU-Haushalte mit Brot, Reis und Getreide für 3 ½ Jahre verursachen. Mehrkosten für europäische Konsumenten iHv 1,6 Billionen Euro seit 1990 stehen außerdem laut dem American Antitrust Institute lediglich 123 Milliarden an verhängten Bußgeldern gegenüber.

Impulsreferate

 Der Erstredner, Mag. Martin Eckel LL.M., Rechtsanwalt mit Spezialisierung unter anderem im Bereich des österreichischen Wettbewerbs- und Kartellrechts, begann sein Referat mit einem Hinweis auf die angekündigte Sektoruntersuchung der EU-Kommission im elektronischen Handel ("e-commerce") sowie die Tatsache, dass die Überlegungen im Bereich Online-Handel von einem Komplettverbot bis hin zu teilweisen Beschränkungen gehen. In weiterer Folge thematisierte er die vielen kartellrechtlichen Themen im Zusammenhang mit dem Online-Handel. So ging er nach Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst auf die selektiven Vertriebssysteme im Lichte der vertikalen Leitlinien der EU-Kommission ein und wies darauf hin, dass die Leitlinien eine unterschiedliche Behandlung von Aktiv- sowie Passivverkäufen vorsehen. Danach erklärte er die Begriffe "Logo-Klauseln" sowie "Online-Marktplätze". Bei Logo-Klauseln hob er hervor, dass das Landesgericht Frankfurt solche in einer jüngsten Entscheidung als nicht bindend ansah. In weiterer Folge erklärte Dr. Eckel den Begriff der "Bestpreisklauseln" und deren stark wettbewerbsbeschränkende Wirkungen. Schließlich schloss er seine Ausführungen mit einer Darstellung der "Trittbrettfahrer-Thematik", bei der sich Kunden im stationären Handel beraten lassen, jedoch online kaufen und wie die Lösung für daraus resultierende Probleme (zB in Form einer Beratungsprämie) aussehen könnte.

Als Zweitredner fungierte Eberhard Temme, Direktor des deutschen Bundeskartellamts, der einen Überblick über die verschiedenen Fälle im Online-Handel und den Umgang des Bundeskartellamtes mit denselben lieferte. Zunächst erklärte er, dass es in Deutschland im Online Handel acht erwähnenswerte Verfahren gibt, von denen sieben bereits beendet sind und eines noch anhängig ist. Die betroffenen Geschäftsbereiche reichten dabei von Hotelbuchungsplattformen über Sanitärarmaturen, Audioprodukten bis hin zu Haushalt- und Küchengeräten sowie Sportartikeln. Im Speziellen widmete sich Direktor Temme in seinen Ausführungen den Praktiken von Sportartikel-Herstellern, die durch Verkaufsverbote auf offenen Marktplätzen einen ganzen Vertriebskanal für Händler ausschlossen und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen den Marktzugang erheblich erschwerten.         

Im letzten Referat berichtete Mag. Ralph Taschke über die den Online-Handel betreffenden Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).  So konnte die BWB auf Basis einer anonymen Händlerbefragung in der Vergangenheit zwei Hausdurchsuchungen erfolgreich beantragen und auch durchführen, woraufhin in der Hausdurchsuchung umfangreiche Beweismittel sichergestellt wurden. Einerseits kam es zu klassischen vertikalen Preisbindungen (zB Vereinbarung von Wiederverkaufs- bzw. Mindestpreisen), andererseits zu einer Beschränkung des Absatzkanals Internet. Die bisher abgeschlossenen, rechtskräftigen Verfahren wurden im Rahmen eines "settlements" nach der Abgabe von Anerkenntnissen durch die Unternehmen abgeschlossen und betrafen Produkte der Elektronikindustrie. Insgesamt wurden bisher vom Kartellgericht Geldbußen iHv 2,1 Mio. € in Österreich verhängt. Weitere Ermittlungen in anderen Branchen sind noch anhängig. Darüber hinaus wird derzeit ein möglicher Marktmissbrauch durch Bestpreisklauseln von Online-Hotelbuchungsplattformen geprüft.  

Generaldirektor Dr. Thanner sprach nach einer kurzen Diskussion schließlich die Schlussworte und bedankte sich bei Mag. Sigrid Tresnak für die Organisation sowie Mag. Viktoria Michlits für die Moderation der Veranstaltung.