Insgesamt betonte er, dass nachhaltige Strukturreformen von größter Bedeutung für Österreich sind und solche in den Empfehlungen des Rates für Österreich (vermutlich im Mai 2015) konkretisiert werden. Der Fokus bei derartigen Reformen sollte u.a. auf den Bereichen Steuern, Budget, Beschäftigung, Bildung und der nachhaltigen Tragfähigkeit des österreichischen Pensions- und Gesundheitssystems liegen. Im Hinblick auf die freien Berufe merkte er an, dass in Österreich ein besonders hohes Maß an regulierten Berufen besteht.
Ein fairer Wettbewerb könne allerdings nur durch den Abbau von Hindernissen und von ungerechtfertigten Beschränkungen bei der Berufsausübung wie zB dem Gebietsschutz entstehen. Zudem empfahl er in diesem Zusammenhang interdisziplinäre Gesellschaften zu forcieren. Zum Beispiel könnten Notare und Wirtschaftsprüfer ihre Synergien nutzen und gemeinsam ihre Dienste in Form von eines One-Stop-Shop- Systems anbieten.
Dipl. Kfm. Fähnrich machte in puncto Wettbewerb auch darauf aufmerksam, dass die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde im EU-Vergleich einen Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen aufweist.
Als Zweitredner erklärte Dr. Rupert Wolff in seiner Funktion als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zunächst die Organisation der der österreichischen Rechtsanwaltskammern und in diesem Zusammenhang die große Bedeutung der beruflichen Selbstverwaltung. In weiterer Folge bot er einen Überblick über das Ausbildungsschema eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwaltes und betonte, dass die besonders strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse das Berufsbild des Rechtsanwaltes prägen. Wettbewerbsbeschränkungen sieht er bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes keine. So kennen Rechtsanwälte zB keine Mindestpreise oder Niederlassungsbeschränkungen und auch können ausländische Rechtsanwälte, die nicht österreichische Staatsangehörige sind bzw. in Österreich nicht als Rechtsanwalt zugelassen sind, ihre Tätigkeit in Österreich unter Führung eines entsprechenden Zusatzes ausüben.
Im letzten Referat fasste Dr. Anita Lukaschek, Referentin in der BWB, die Ergebnisse eines Berichtes der Europäischen Kommission zu freien Berufen, welche sich mittlerweile vor rund 10 Jahren mit diesem Thema intensiv beschäftigte, zusammen. Anzumerken ist, dass damals eine Task-Force zum Thema "Freie Berufe" einberufen wurde und Dr. Lukaschek dieser angehörte. Charakteristisch für freie Berufe ist, dass diese entweder staatlich oder durch Berufsverbände reguliert werden, ein hohes persönliches Element aufweisen und ihre beruflichen Handlungen mit großer Selbstständigkeit ausüben. Bezeichnend ist auch, dass freie Berufe von Personen mit einem hohen Grad an fachlicher Qualifikation ausgeübt werden, über welche Verbraucher möglicherweise nicht verfügen. Verbraucher tun sich daher oft schwer, die Qualität der Dienstleistungen, die sie in Anspruch genommen haben, zu beurteilen. Um dieser „Informationsasymmetrie" zwischen Klienten und Dienstleistern entgegenzuwirken wird von vielen ein Verstärkung des Wettbewerbs durch Deregulierung gefordert. Dr. Lukaschek verwies auf die Tatsache, dass oftmals ein Spannungsfeld zwischen Regulierung und Deregulierung im Bereich der freien Berufe besteht.
Generaldirektor Dr. Thanner sprach einer kurzen Diskussion schließlich die Schlussworte und bedankte sich bei Mag. Sigrid Tresnak für die Organisation und Moderation der Veranstaltung.