Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen
Generaldirektor der BWB, Dr. Thanner, hatte die Ehre die Eröffnungsworte an die zahlreich erschienenen Gäste zu richten und die Referenten Univ.Prof. Dr. Klaus Gugler (Institutsvorstand des Instituts für Quantitative Volkswirtschaftslehre und Leiter des Forschungsinstituts für Regulierungsökonomie an der WU Wien), MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (Partnerin, bpv Hügel Anwälte) und Mag. Birgit Schwabl-Drobir (Referentin BWB und Moderatorin des Competition Talks) begrüßen zu dürfen.
Die unterschiedlichen Arten von Auflagen
Univ.Prof. Dr. Gugler, welcher den Auftakt übernahm, gliederte sein Referat in zwei Teile. Er erklärte zunächst welche Arten von Auflagen es generell gibt und erläuterte sodann Zusammenschlussfälle der EU Kommission, welche unter Auflagen freigegeben wurden.
Univ.Prof. Dr. Gugler unterscheidet zwischen drei Arten von Auflagen:
- Strukturelle Auflagen,
- Quasi-Strukturelle Auflagen,
- und Nicht-Strukturelle Auflagen.
Generell seien strukturelle Auflagen zu bevorzugen, da Verhaltensauflagen eine intensive Kontrolle der Behörde benötigen und schwer zu vollstrecken bzw. zu messen sind.
Aus ökonomischer Sicht gäbe es bei Auflagen generell zwei Hauptprobleme:
Das sogenannte "overfixing", bei welchem die Effizienz meist verloren gehen würde und das sogenannte "missfixing", bei welchem nicht die richtigen Auflagen angewendet werden.
Im zweiten Teil seines Vortrages widmete Univ.Prof. Dr. Gugler der Effektivität von Fusionsauflagen der Europäischen Kommission.
Materielle und Formelle Effektivität
Die Rechtsanwältin MMag. Dr. Ablasser-Neuhuber schloss an den Vortrag von Herrn Univ.Prof. Dr. Gugler and und meinte dass Ökonomen den Vorteil hätten die Effektivität von Auflagen "ex-ante" sowie "ex-post" betrachten zu können. Aus juristischer Sichtweise gäbe es nämlich nur eine "ex-ante" Betrachtung, da es sich hierbei um eine reine Prognoseentscheidung handle.
MMag. Dr. Ablasser-Neuhuber unterscheidet bei der Effektivität zwischen der materiellen und der formellen Effektivität. Unter ersteren versteht sie die Betrachtung wettbewerblich-ökonomischer Aspekte, unter letzteren die wirksame Durch- und Umsetzung sowie die Überprüfung aus Sicht der Behörde bzw. der übrigen Marktteilnehmer.
Danach erläuterte sie den generellen Effektivitätsmaßstab bei Auflagen nach österreichischem sowie nach europäischem Recht.
Generell sei die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde bei Auflagen um einiges flexibler als die Europäische Kommission, da letztere ein größeres Bedürfnis habe Auflagen forciert zu standardisieren. Die Flexibilität sei ein klarer Vorteil für den Wirtschaftsstandort Österreich.