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11. Competition Talk der BWB "Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen

Am 3. Juni 2014 fand in den Räumlichkeiten des Hotels Stefanie bereits der 11. Competition Talk zum Thema "Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen" statt.

Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen

Generaldirektor der BWB, Dr. Thanner, hatte die Ehre die Eröffnungsworte an die zahlreich erschienenen Gäste zu richten und die Referenten Univ.Prof. Dr. Klaus Gugler (Institutsvorstand des Instituts für Quantitative Volkswirtschaftslehre und Leiter des Forschungsinstituts für Regulierungsökonomie an der WU Wien), MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (Partnerin, bpv Hügel Anwälte) und Mag. Birgit Schwabl-Drobir (Referentin BWB und Moderatorin des Competition Talks) begrüßen zu dürfen.

Die unterschiedlichen Arten von Auflagen

Univ.Prof. Dr. Gugler, welcher den Auftakt übernahm, gliederte sein Referat in zwei Teile. Er erklärte zunächst welche Arten von Auflagen es generell gibt und erläuterte sodann Zusammenschlussfälle der EU Kommission, welche unter Auflagen freigegeben wurden.

Univ.Prof. Dr. Gugler unterscheidet zwischen drei Arten von Auflagen:

  1. Strukturelle Auflagen,
  2. Quasi-Strukturelle Auflagen,
  3. und Nicht-Strukturelle Auflagen.

Generell seien strukturelle Auflagen zu bevorzugen, da Verhaltensauflagen eine intensive Kontrolle der Behörde benötigen und schwer zu vollstrecken bzw. zu messen sind.

Aus ökonomischer Sicht gäbe es bei Auflagen generell zwei Hauptprobleme:

Das sogenannte "overfixing", bei welchem die Effizienz meist verloren gehen würde und das sogenannte "missfixing", bei welchem nicht die richtigen Auflagen angewendet werden.

Im zweiten Teil seines Vortrages widmete Univ.Prof. Dr. Gugler der Effektivität von Fusionsauflagen der Europäischen Kommission.

Materielle und Formelle Effektivität

Die Rechtsanwältin MMag. Dr. Ablasser-Neuhuber schloss an den Vortrag von Herrn Univ.Prof. Dr. Gugler and und meinte dass Ökonomen den Vorteil hätten die Effektivität von Auflagen "ex-ante" sowie "ex-post" betrachten zu können. Aus juristischer Sichtweise gäbe es nämlich nur eine "ex-ante" Betrachtung, da es sich hierbei um eine reine Prognoseentscheidung handle.

MMag. Dr. Ablasser-Neuhuber unterscheidet bei der Effektivität zwischen der materiellen und der formellen Effektivität. Unter ersteren versteht sie die Betrachtung wettbewerblich-ökonomischer Aspekte, unter letzteren die wirksame Durch- und Umsetzung sowie die Überprüfung aus Sicht der Behörde bzw. der übrigen Marktteilnehmer.

Danach erläuterte sie den generellen Effektivitätsmaßstab bei Auflagen nach österreichischem sowie nach europäischem Recht.

Generell sei die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde bei Auflagen um einiges flexibler als die Europäische Kommission, da letztere ein größeres Bedürfnis habe Auflagen forciert zu standardisieren. Die Flexibilität sei ein klarer Vorteil für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Strukturelle Auflagen sind zu bevorzugen

Mag. Birgit Schwabl, Referentin der Bundeswettbewerbsbehörde widmete sich in ihrem Vortrag vor allem der Eignung von Auflagen. Auflagen seien ein effizientes Mittel um kartellrechtliche Bedenken auszuräumen.

Grundsätzlich seien strukturelle Auflagen zu bevorzugen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat zwar im Laufe ihrer über 10 jährigen Erfahrung bereits die Effektivität von Auflagen verbessern können, aber in Bezug auf die Messung der Effektivität von Auflagen wäre eine vertiefende Analyse sehr wünschenswert, wobei diese aufgrund der knappen Ressourcen der BWB nur im limitierten Umfang möglich ist. Eine intensive Beschäftigung mit dieser Thematik durch Forschungseinrichtungen ist daher zu begrüßen.

Es wäre erstrebenswert, wenn Entscheidungen über Zusammenschlüsse und Verhandlungen über Auflagen aufgrund der dadurch verbesserten Verhandlungsposition bei Auflagenverhandlungen durch ein und dieselbe Behörde erfolgen würden.