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1. Competition Talk der BWB am 23.10.2012 "Geplante Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht"

Zur Bewusstseinsbildung und Prävention veranstaltete die Bundeswettbewerbsbehörde am 23. Oktober 2012 zum ersten Mal den Competition Talk.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Im Format „Lunch Debate“ hatten sich an diesem Dienstag rund 40 Vertreter aus Anwaltschaft, Unternehmen und Ministerien eingefunden, um sich zum Thema „Geplante Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht“ auszutauschen. Generaldirektor für Wettbewerb Dr. Theodor Thanner eröffnete die Veranstaltung mit einer neuen Schwerpunktsetzung der Bundeswettbewerbsbehörde: Prävention.

Kartellrechtsreformüberlegungen

Inhaltlich ging zunächst Sektionschef Dr. Michael Losch auf die anstehende Kartellrechtsreform ein. Als Sektionschef für Wirtschaftspolitik im BMWFJ hob er die Schwerpunktsetzung seines Ressorts bei der Gestaltung des Gesetzesentwurfs hervor. Diese betreffen zum einen eine Fokussierung auf die Verfolgung von Marktmachmissbrauch. Das BMWFJ setzt durch Sektormonitoring und Marktbeobachtung sowie die Ausweitung des Begriffs der kollektiven Marktbeherrschung und der Möglichkeit der Beweislastumkehr bei Vergehen der Marktbeherrschenden Unternehmen ein klares Zeichen. Ebenso wurde das Fallen der Bagatell-Kartell Regelung sowie die Einrichtung einer transparenten Entscheidungsdatenbank begrüßt. Die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Bundewettbewerbsbehörde wurde ebenso positiv hervorgehoben.

Gerade den letzten Punkt griff Dr. Peter Matousek, Leiter der Geschäftsstelle der BWB, als eines der zentralen Themen für die Behörde auf. Die Kronzeugenregelung finde im Gesetzesentwurf eine Erweiterung und Verbesserung, das Erlangen von fallrelevanten Informationen durch Auskunftsverlangen werde im Entwurf vereinfacht. Durch die Möglichkeit der Versiegelung von Räumlichkeiten bei Hausdurchsuchungen werden internationale Standards erreicht.

Mit der Umsetzung der Reform wird im Frühjahr gerechnet.