Aufgaben der BWB

Aufgaben der BWB

Die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde ergeben sich sowohl aus nationalem Recht (insbesondere Wettbewerbsgesetz und Kartellgesetz) als auch aus Europäischem Wettbewerbsrecht. Die BWB arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Bundeskartellanwalt und Regulatoren zusammen.

Welche Möglichkeiten hat die Bundeswettbewerbsbehörde um einen funktionierenden Wettbewerb sicher zu stellen?

  • Verfolgung von Verstößen gegen das Kartellverbot oder Marktmachtmissbrauch
  • Prüfung von Zusammenschlüssen
  • Durchführung von Branchenuntersuchungen
  • Ermittlungen (Hausdurchsuchungen, Einvernahmen, Auskunftsverlangen/-bescheide)
  • Anträge an das Kartellgericht (Prüfungs-, Feststellungs-, Abstellungs- sowie Anträge über Verpflichtungszusagen und Geldbußenanträge)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Unlauteren Wettbewerbsgesetz vor den Zivilgerichten
  • Mitwirkung an der Auftragsvorprüfung gem. § 6 ORF-Gesetz, wenn der ORF ein neues Angebot einführen möchte
  • Klagsbefugnis im Rahmen der Plattform-to-Business-VO (P2B-VO)
  • Überwachung der Interbankenentgelte
  • Verfahren nach dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz
  • Allgemeine Untersuchungen eines Wirtschaftszweiges, sofern die Umstände vermuten lassen, dass eine Missachtung der verpflichteten Weitergabe von Abgabensenkungen gemäß § 7 PreisG vorliegt
  • Durchführung eines Wettbewerbsmonitorings
  • Abgabe von Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Wettbewerbspolitik, sowie insb. im Rahmen von Begutachtungsverfahren zu legistischen Vorhaben und bei der Vollziehung des Wettbewerbsrechts sowie zu Fragen des Wettbewerbsrechts und der Wettbewerbspolitik
  • Leistung von Amtshilfe gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedstaaten der EU