Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Gesellschaft m.b.H.; SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH - BWB/Z-5322 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Gesellschaft m.b.H.; SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH

BWB/Z-5322

24.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Gesellschaft m.b.H. (Kirchdorf an der Krems) intends to acquire 50 % of the shares of SRP Sekundär Rohstoff Produktion GmbH (Pöchlarn) from KIAS Recycling GmbH (Kirchdorf an der Krems).


The transaction concerns other treatment and disposal of nonhazardous waste.

E - WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2021 weggefallen.

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