Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
MedMedia Verlag und МediaserviceGmbH; Universimed Cross Media Content GmbH
BWB/Z-4845
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
On 8.4.2020 the applicant requested the extension of the deadline for the submission of an application for examination by six weeks, pursuant to § 11 (1a) Cartel Act. The deadline for the submission of an application for examinations by the administrative authorities is extended by two weeks, thus ending on 23.4.2020.
The merger is cleared with subject to remedies.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2020 weggefallen.