Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
FUJIFILM Europa B.V.; FUJIFILM Holdings Corporation; Fuji Film Österreich Gesellschaft m.b.H.; Image & Information d.o.o.
BWB/Z-6033
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
FUJIFILM Europe B.V. which is indirectly controlled by the holding company FUJIFILM Holdings Corporation located at 7-3, Akasaka 9-chome, Minato-ku, To-kyo, 107-0052, Japan, intends to acquire 100% of the shares in and sole control over (i) Fuji Film Österreich Gesellschaft m.b.H., Austria, and (ii) Image & Information d.o.o., Slovenia.
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2022 weggefallen.