Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Danfoss; DSP Business; Semikron
BWB/Z-6001
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Danfoss A/S (Nordborg / Denmark) intends to indirectly, via Danfoss ACQ A/S (Nordborg / Denmark), acquire the majority of the shares in and sole control over Semikron International GmbH (Nuremberg / Germany). Semikron International Dr. Fritz Martin GmbH & Co. KG (Nuremberg / Germany) will hold more than 25% in Danfoss ACQ A/S. Danfoss A/S will contribute capital and its wholly owned (indirect) subsidiary Danfoss Silicon Power GmbH (Flensburg / Germany) including Danfoss Silicon Power LLC (Utica / USA) to Danfoss ACQ A/S. The proposed concentration concerns power modules.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2022 weggefallen.