Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Aramco Overseas Company B.V.; Lotos Asfalt sp.z.o.o.
BWB/Z-5938
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aramco Overseas Company B.V., the Netherlands, a directly wholly owned subsidiary of Saudi Arabian Oil Company, Saudi Arabia, intends to acquire a non-controlling minority stake of 30% of the shares in Lotos Asfalt sp.z.o.o., Poland, from Grupa Lotos S.A., Poland.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2022 weggefallen.