Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Osmosis Buyer Limited; Firewall Holding S.A.R.L.
BWB/Z-5853
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Osmosis Buyer Limited (United Kingdom) intends to acquire 100% of the shares in and sole control over Firewall Holding S.A.R.L (Luxembourg), and thus indirectly Waterlogic Group Holdings Limited (United Kingdom).
Economic sector: Water supply
E - WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2022 weggefallen.