Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Lekkerland Holding- Gesellschaft m.b.H.; Lekkerland Handels- und Dienstleistungs GmbH; unik GmbH
BWB/Z-5846
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified concentration concerns the proposed (indirect) acquisition of 100% of the shares and voting rights as well as sole control of Lekkerland Holding-Gesellschaft m.b.H. as well as Lekkerland Handels- und Dienstleistungs GmbH by unik GmbH.
Fields of activity: Non-specialised wholesale of food, beverages and tobacco.
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2022 weggefallen.