Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Wien Holding GmbH; Therme Wien GmbH & Co KG; Therme Wien Ges.m.b.H. - BWB/Z-3490 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wien Holding GmbH; Therme Wien GmbH & Co KG; Therme Wien Ges.m.b.H.

BWB/Z-3490

02.06.2017

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wien Holding GmbH intends to acquire from RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung their shares in Therme Wien GmbH & Co KG and their shares in Therme Wien Ges.m.b.H.Affected business area: Outpatient spa, therapies and rehabilitation, fitness, thermal baths, gastronomy, leisure and adventure water parks, wellness resorts

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2017.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2017 weggefallen.

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