Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
ARDIAN France S.A.; Rolf Schwind; SCHWIND eye-tech-solutions GmbH & Co. KG; Schwind Beteiligungs GmbH
BWB/Z-3301
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ARDIAN France S.A. (Paris, France) and Mr. Rolf Schwind intend to acquire joint control over SCHWIND eye-tech-solutions GmbH & Co. KG and Schwind Beteiligungs GmbH (Kleinostheim, Germany). The concentration concerns the development, manufacturing and distribution of diagnosis and treatment systems for vision correction.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2016.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2016 weggefallen.