Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
GGP Italy S.p.A.; Zimmer Handelsgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-2382
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of assets of Zimmer Handelsgesellschaft m.b.H., Austria, by GGP Austria GmbH, Austria, and GGP Italy S.p. A., Italy. GGP Austria is a new founded society, shares of 51% of GGP Italy S.p.A. and to 49% of Zimmer Handelsgesellschaft m.b.H. are held. The union plan concerns the area engine-pursued gardening tools.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2014 weggefallen.