Der ORF hat die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Konsultation bereits durchgeführt. Das verfahrensgegenständliche Angebotskonzept und die Stellungnahen hierzu sind unter folgendem Link veröffentlicht: http://zukunft.orf.at/show_content2.php?s2id=206
Die BWB übernimmt im Rahmen der Auftragsvorprüfung nach dem ORF-G die Funktion einer Formalpartei, die die Interessen des Wettbewerbs wahrnimmt (§ 6a Abs 5 ORF-G). In dieser Funktion gibt die BWB Stellungnahmen im Verfahren vor der KommAustria ab und kann auch Rechtsmittel (bis zur Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof) einlegen.