Zentral: Neuverteilung von Förderungen
Kernpunkt der laufenden Reform ist eine Neuausrichtung insbesondere für die Verteilung der Förderungen. Die wesentlichen Ziele hierfür sind Sicherheit der Lebensmittelversorgung und der Einkommen der Landwirte, Krisenmanagement, Qualitätsproduktion, Nachhaltigkeit, Regionalität sowie Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen dieser Reform steht unter dem Thema stärkere Marktausrichtung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auch die Anwendung des Wettbewerbsrechts zur Diskussion.
Fraglich: Bleibt die Anwendung des Wettbewerbsrechts bestehen?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Herbst 2011 zielt darauf ab, den Status quo der Anwendung der Wettbewerbsregeln beizubehalten, schafft aber den rechtlichen Rahmen für eine stärkere Organisation und Kooperation im Agrarsektor. Das Europäische Parlament hat im Juli 2012 mit dem Dantin-Bericht zahlreiche Änderungen des EK-Vorschlags präsentiert, die auf eine Zurückdrängung des Wettbewerbs im Agrarsektor hinauslaufen.
Resolution der Generaldirektoren für Wettbewerb
Das Netzwerk der Europäischen Wettbewerbsbehörden legt seine Position in einer Resolution der Generaldirektoren für Wettbewerb vom Dezember 2012 dar. Die Wettbewerbsbehörden weisen darauf hin, dass das Wettbewerbsrecht sowohl bei der Ausgestaltung fairer Beziehungen in der Lebensmittelversorgungskette eine positive Rolle spielt, als auch bei der Förderung von Effizienz und Produktivität im Agrarsektor. Es wird daher für eine Beibehaltung des Status quo bei den Wettbewerbsregeln im Agrarsektor plädiert und Beratung in allen Fragen der Anwendung der Wettbewerbsregeln offeriert.
Eine Einigung über die Reformvorschläge ist bis Mitte 2013 erforderlich, da der neue rechtliche Rahmen ab 2014 in Kraft treten soll.