Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Intermediate Capital Group plc.; Globoforce Group plc.
BWB/Z-5737
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Intermediate Capital Group plc, United Kingdom, intends to acquire the majority of voting rights and joint control over FALCON TOPCO LIMITED, Jersey, which will indirectly hold more than 25% of the shares in Globoforce Group plc, Ireland.
Economic Sector: Enterprise application software
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2021 weggefallen.