Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; Stürtz Holding GmbH
BWB/Z-5574
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG intends to acquire all the shares and sole control of Stürtz Holding GmbH, Neustadt (Wied), Germany.
Activity concerned: Manufacture of machinery and equipment n.e.c.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2021 weggefallen.