Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
ADCURAM Korte Holding GmbH; Korte Einrichtungen GmbH
BWB/Z-5562
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of 100% of the shares and sole control of Korte Einrichtungen GmbH, Kürten, by ADCURAM Korte from Thomas and Rainer Korte ADCURAM
Korte.
Affected line of business: Manufacture of shop furniture; Interior Design
C - MANUFACTURING M - REAL ESTATE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.08.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.08.2021 weggefallen.