Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
ISS Austria Holding GmbH; ISS Ground Services GmbH
BWB/Z-5200
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The notified transaction concerns the planned indirect acquisition of 49% of the shares and sole control of ISS Ground Services GmbH (Austria), by ISS Austria Holding GmbH (Austria). ISS Austria Holding already holds 51% of the shares and will therefore hold 100% of the shares of ISS Ground Services GmbH after completion of the transaction.
C - MANUFACTURING H - TRANSPORTATION AND STORAGE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2021 weggefallen.