Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Cheplapharm Arzneimittel GmbH; TPI; Braun Beteiligungs GmbH - BWB/Z-5093 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cheplapharm Arzneimittel GmbH; TPI; Braun Beteiligungs GmbH

BWB/Z-5093

12.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cheplapharm Arzneimittel GmbH will acquire several trademarks, patents and other intellectual property rights from Takeda Pharmaceuticals International AG.

Affected area of business: trade with pharmaceutical substances.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2020 weggefallen.

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