Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

TORRI S.P.A.; NEDCON B.V. - BWB/Z-6370 | Bundeswettbewerbsbehörde

TORRI S.P.A.; NEDCON B.V.

BWB/Z-6370

11.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Acquisition of 100 % of the shares in TORRI S.P.A. with its registered office in Vicenza, Italy (“Torri”) by NEDCON B.V. with its registered office in Doetinchem, The Netherlands (“Nedcon”). Nedcon is a subsidiary of voestalpine AG with its registered office in Linz, Austria. 

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2023 weggefallen.

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