Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Red Bull GmbH; Rauch Fruchtsäfte GmbH - BWB/Z-6126 | Bundeswettbewerbsbehörde

Red Bull GmbH; Rauch Fruchtsäfte GmbH

BWB/Z-6126

17.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Red Bull GmbH, Austria, and Rauch Fruchtsäfte GmbH, Austria, each intend to acquire a non-controlling interest of 47.5 % in Cawingredients Limited, United King-
dom. 

Economic Sector:  filling and packaging

N - PROFESSIONAL, SCIENTIFIC AND TECHNICAL ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.12.2022 weggefallen.

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