Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
NPM Capital N.V.; Otolift Beheer B.V.
BWB/Z-6028
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The proposed transaction concerns the indirect acquisition of the entire issued and outstanding share capital of Otolift Beheer B.V., (a Dutch legal entity incorporated in the Netherlands) by NPM Capital N.V., (a Dutch legal entity incorporated in the Netherlands).
Fields of activity and NACE-Code: Stairlifts; Manufacture of lifting and handling equipment
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2022 weggefallen.