Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Caverion Österreich GmbH; PORREAL GmbH
BWB/Z-6000
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Caverion Österreich GmbH, Austria, intends to directly acquire alle shares in PORREAL GmbH, Austria, including direct subsidiary Alea GmbH, Austria.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2022 weggefallen.