Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Accenture plc.; indirekt das Kerngeschäft der ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH
BWB/Z-5968
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture plc, Ireland, intends to indirectly acquire the core business of ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH, Austria, in an asset deal.
Industry: IT services.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2022 weggefallen.