Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG - BWB/Z-5931 | Bundeswettbewerbsbehörde

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG

BWB/Z-5931

13.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DER Touristik Group GmbH (a wholly-owned subsidiary of the REWE Group) intends to acquire a further 50% of the shares in Aldiana GmbH and thus exercise sole control over Aldiana GmbH.

I - ACCOMMODATION AND FOOD SERVICE ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2022 weggefallen.

back to list