Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Beretta Holding S.A.; RUAG Ammotec AG Group
BWB/Z-5927
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beretta Holding S.A., Luxembourg, intends to acquire all of the shares in, and sole control over, RUAG Ammotec AG, RUAG Ammotec Schweiz AG, both of Switzerland, and RUAG Ammotec Deutschland GmbH, Germany.
The transaction relates to the manufacture and supply of ammunition for firearms and the wholesale supply of third-party firearms and accessories.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2022 weggefallen.