Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

TEC Global Invest XI GmbH; Digital Services Holding XXI S.à r.l. - BWB/Z-2521 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEC Global Invest XI GmbH; Digital Services Holding XXI S.à r.l.

BWB/Z-2521

04.12.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​TEC Global Invest XI GmbH, Germany, intends to acquire a not controlling minority participation of 35.72% of Digital Services Holding XXI S.à r.l., Luxembourg. The merger plan concerns the area of Data processing, Hosting and linked services of the electronic data processing.

S - ARTS, SPORTS AND RECREATION

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.01.2015 weggefallen.

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