Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Palfinger CIS GmbH; OAO Kamaz; OOO Crane Center Kamaz - BWB/Z-2509 | Bundeswettbewerbsbehörde

Palfinger CIS GmbH; OAO Kamaz; OOO Crane Center Kamaz

BWB/Z-2509

24.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Acquisition of common control by Palfinger CIS GmbH and OAO Kamaz about Crane OOO Center Kamaz, a Russian enterprise which acts in the area of the assembly of superstructures, namely to cranes and other hoists, on trucks.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2014 weggefallen.

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