Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

​voestalpine Wire Technology GmbH; Trafilerie Industriali SRL - BWB/Z-2503 | Bundeswettbewerbsbehörde

​voestalpine Wire Technology GmbH; Trafilerie Industriali SRL

BWB/Z-2503

19.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

voestalpine Wire Technology GmbH intends the acquisition of all shares of Trafilerie Industriali SRL, an enterprise founded anew in which the enterprise of the Trafilerie Industriali SpA as well as the properties of the Trafilerie Venete SpA on which the enterprise is pursued are transferred before the planned transaction. The planned transaction concerns the production by pulled wire.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2014 weggefallen.

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