Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Airports Group Europe S.à r.l.; Flughafen Wien Aktiengesellschaft - BWB/Z-2486 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airports Group Europe S.à r.l.; Flughafen Wien Aktiengesellschaft

BWB/Z-2486

05.11.2014

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Airports Group Europe S.à r.l., established in Luxembourg intends to acquire a non-controlling minority interest of up to 29.9% of Flughafen Wien Aktiengesellschaft . The merger concerns the operation of airports.

S - ARTS, SPORTS AND RECREATION

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.12.2014.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.12.2014 weggefallen.

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