Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Austro Holding GmbH; S&T AG; Echelon Corp.
BWB/Z-2441
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of 40% of the shares of NES by S&T AG, acquisition of 60% of the shares of NES by Austro Holding GmbH. Acquisition of all Assets in connection with the Smart Grid business of the ECHELON Corp. by NES. The merger plan concerns the software area, services IT, sales by IT hardware and the development and the sales of Smart Grid solutions.
S - ARTS, SPORTS AND RECREATION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2014 weggefallen.