Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Leube Zement GmbH; Gustav Arthofer Gesellschaft m.b.H. & Co KG
BWB/Z-6377
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Leube Zement GmbH (acquiring company) intends to acquire 100% (in words: hundred percent) of the Gustav Arthofer Gesellschaft m.b.H. & Co KG directly from Ing. Gustav Arthofer. The proposed concentration concerns the ready-mixed concrete and sand and gravel business.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.10.2023 weggefallen.