Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH & Co KG; Teilbetrieb „Automatenservice“ der Hämmerle Kaffee GmbH
BWB/Z-6182
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH & Co KG, Sonnenberger Straße 33, 6820 Frastanz, a group company of Alois Dallmayr KG, intends to acquire the vending machine service divi-
sion of Hämmerle Kaffee GmbH, Walgaustraße 48, 6719 Bludesch.
The transaction concerns the following business activities: Other retail trade, not on sales premises, at sales stands or at markets
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2023 weggefallen.