Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Raben Group N.V.; BEXity GmbH - BWB/Z-5854 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raben Group N.V.; BEXity GmbH

BWB/Z-5854

31.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Raben Group N.V., The Netherlands, intends to acquire all of the shares of BEXity GmbH, Vienna.

H - TRANSPORTATION AND STORAGE

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2022 weggefallen.

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