Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dentsu International Limited; Taylor James Ltd.; Wertheimer Germany GmbH; Tag Worldwide Group - BWB/Z-6232 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dentsu International Limited; Taylor James Ltd.; Wertheimer Germany GmbH; Tag Worldwide Group

BWB/Z-6232

29.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dentsu Group Inc. (Japan) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile und Vermögenswerte, und damit alleinige Kontrolle, über Taylor James Ltd (Vereinige Staaten von Amerika), Wertheimer Germany GmbH (Deutschland), Tag Worldwide Holdings Limited (Vereinigtes Königreich), Tag Worldwide (Canada) Holdings Inc. (Kanada) und Tag Worldwide (USA) Inc. (Vereinigte Staaten von Amerika), sowie Tag Worldwide Asia Limited (Hongkong) die gemeinsam die Tag-Gruppe bilden, zu erwerben.
Die Transaktion betrifft digitale Werbe- und Medienlösungen. 

Betroffener Wirtschaftszweig: Werbung und Marktforschung.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht