Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pappas Automobilvertriebs GmbH; A. Silbergasser Gesellschaft m.b.H - BWB/Z-6557 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pappas Automobilvertriebs GmbH; A. Silbergasser Gesellschaft m.b.H

BWB/Z-6557

26.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Pappas Automobilvertriebs GmbH (Salzburg, Österreich), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Pappas Holding GmbH (Salzburg, Österreich), die von Frau Generalkonsulin Catharina Pappas kontrolliert wird, beabsichtigt, 100% der Anteile an der und somit alleinige Kontrolle über die A. Silbergasser Gesellschaft m.b.H. (Gunskirchen, Österreich) zu erwerben.

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie den Ersatzteilhandel.  

Betroffene Geschäftszweige:  Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen; Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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