Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens AG; ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG
BWB/Z-6555
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Siemens AG, Deutschland, beabsichtigt, die zum industriellen Antriebstechnikbereich gehörenden Vermögenswerte der ebm-Papst Mulfingen GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.