Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NUO S.p.A.; OSIT Impresa S.p.A. - BWB/Z-6541 | Bundeswettbewerbsbehörde

NUO S.p.A.; OSIT Impresa S.p.A.

BWB/Z-6541

05.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NUO S.p.A. (Italien) beabsichtigt, 30% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über OSIT Impresa S.p.A. (Italien) zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2024 weggefallen.

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