Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TTTech Computertechnik AG; VERBUND AG - BWB/Z-6539 | Bundeswettbewerbsbehörde

TTTech Computertechnik AG; VERBUND AG

BWB/Z-6539

03.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TTTech Computertechnik AG, Wien, Österreich und VERBUND AG, Wien, Österreich  beabsichtigen die Gründung einer GmbH, die im Bereich  Energiemanagementdienstleistungen tätig sein wird. An der zu gründenden  Gesellschaft wird TTTech Computertechnik AG mit 74,9% beteiligt sein, während  VERBUND AG indirekt eine nicht-kontrollierende Beteiligung von 25,1% halten wird.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2024 weggefallen.

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