Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tourismus- und Beherbergungsbetriebe Burgenland GmbH; SOWO – So Wohnt Burgenland GmbH; Landesholding Burgenland GmbH; Golf- und Thermenresort Stegersbach GmbH; Thermen und Grundstücke Stegersbach GmbH - BWB/Z-6462 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tourismus- und Beherbergungsbetriebe Burgenland GmbH; SOWO – So Wohnt Burgenland GmbH; Landesholding Burgenland GmbH; Golf- und Thermenresort Stegersbach GmbH; Thermen und Grundstücke Stegersbach GmbH

BWB/Z-6462

27.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Golf- und Thermenresort Stegersbach  GmbH sowie sämtlicher Geschäftsanteile an der Thermen und Grundstücke Stegersbach GmbH durch die Tourismus- und Beherbergungsbetriebe Burgenland GmbH und die SOWO – So Wohnt Burgenland GmbH. 
Betroffener Geschäftszweig: Hotels, Gasthöfe und Pensionen; Bäder, Saunas, Solarien uä; Betrieb von Sportanlagen.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2024 weggefallen.

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