Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Organon International GmbH; Eli Lilly Export S.A. - BWB/Z-6454 | Bundeswettbewerbsbehörde

Organon International GmbH; Eli Lilly Export S.A.

BWB/Z-6454

21.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Organon International GmbH (Schweiz) und Eli Lilly Export S.A. (Schweiz) haben eine Vertriebs- und Vermarktungsvereinbarung abgeschlossen, auf deren Grundlage Organon als Alleinvertriebshändler für zwei von Eli Lilly and Company hergestellte Migränepräparate in der EU und in bestimmten weiteren Ländern in Europa ernannt wird.
Die Vertriebs- und Vermarktungsvereinbarung betrifft den Vertrieb von pharmazeutischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig:Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2024 weggefallen.

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