Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Deutsche Invest Mittelstand GmbH; ae group ag
BWB/Z-6453
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Deutsche Invest Mittelstand GmbH, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die ae group ag, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von montagefertigen Aluminiumdruckgussteilen und -komponenten für die Automobilindustrie.
Betroffene Geschäftszweige: Leichtmetallgießereien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2024 weggefallen.