Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Invest Mittelstand GmbH; ae group ag - BWB/Z-6453 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Invest Mittelstand GmbH; ae group ag

BWB/Z-6453

20.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Deutsche Invest Mittelstand GmbH, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die ae group ag, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von montagefertigen Aluminiumdruckgussteilen und -komponenten für die Automobilindustrie.
Betroffene Geschäftszweige: Leichtmetallgießereien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2024 weggefallen.

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