Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rocket Software, Inc.; Open Text Corporation - BWB/Z-6452 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rocket Software, Inc.; Open Text Corporation

BWB/Z-6452

19.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb des ausgegliederten Geschäftsbereichs Anwendungsmodernisierung und Konnektivität (Application Modernization and Connectivity) der Open Text Corporation (Kanada) durch Rocket Software, Inc. (USA), die von Fonds kontrolliert wird, die letztlich von Bain Capital Investors, LLC (USA) verwaltet und/oder beraten werden.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2024 weggefallen.

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