Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
New Mountain Capital, LCC; Broadcast Music, Inc.
BWB/Z-6450
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
New Mountain Capital, LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, über einen seiner Fonds indirekt eine kontrollierende Beteiligung an Broadcast Music, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen von Organisationen zur Lizenzierung von Musikaufführungsrechten.
Betroffener Geschäftszweig: Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2024 weggefallen.