Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Davidson Kempner Capital Management LP; Elliott Investment Management L.P.; Travelport Technology Ltd. - BWB/Z-6444 | Bundeswettbewerbsbehörde

Davidson Kempner Capital Management LP; Elliott Investment Management L.P.; Travelport Technology Ltd.

BWB/Z-6444

06.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investmentfonds, die von Davidson Kempner Capital Management LP (New York / USA) beraten werden, beabsichtigen indirekt eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Travelport Technology Limited (Slough / Großbritannien) zu erwerben. Die Transaktion betrifft Reisedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2023 weggefallen.

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